Gemeindeleitung
Die Leitung der Gemeinde wird durch die, von der Mitgliederversammlung gewählte, Gemeindeleitung ehrenamtlich wahrgenommen. Die Mitgliederversammlung wählt auch den/die Gemeindeleiter/in, der/die die juristische Vertretung der Gemeinde wahrnimmt.
Alle wesentlichen Entscheidungen werden, nach Vorbereitung durch die Gemeindeleitung, von der Mitgliederversammlung getroffen.