Gemeindeleitung

Die Leitung der Gemeinde wird durch die von der Mitgliederversammlung gewählte Gemeindeleitung ehrenamtlich wahrgenommen. Die Mitgliederversammlung wählt auch den/die Gemeindeleiter/in, der/die die juristische Vertretung der Gemeinde wahrnimmt.

Alle wesentlichen Entscheidungen werden - nach Vorbereitung durch die Gemeindeleitung - von der Mitgliederversammlung getroffen.